Zehn wichtige Informationen zum Thema Schulvorstand
Warum ein neues zentrales Organ an der Schule? Vom 1. 8. 2007 an werden im Schulvorstand Vertreter der Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte zum Wohle der Schule verantwortlich zusammenarbeiten. Ziel ist es die Qualität der Schule zu verbessern. Die Mitglieder werden in den Gremien bis zu den Herbstferien gewählt. | Worüber entscheidet der Schulvorstand? Der Schulvorstand entscheidet u.a. über: - über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Anträge auf Genehmigung von
- Schulversuchen - Ganztagsschulen - Grundsätze für die
- Durchführung von Projektwochen - Werbung und das Sponsoring in der Schule - jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule - Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung
- „Deregulierung" nach Maßgabe der Entscheidungsspielräume durch das MK
| Welche Aufgaben hat die Gesamtkonferenz? In der Gesamtkonferenz wirken alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet (soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist), über - das Schulprogramm (im Benehmen mit dem Vorstand)
- die Schulordnung
- die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse
- Grundsätze für
- Leistungsbewertung und Beurteilung - Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung | Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt? Der Schulvorstand hat an unserer Schule 12 Mitglieder. Die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter bilden eine Hälfte, die Eltern- und Schülervertreter die andere Hälfte. Der Schulleiter gehört zur Gruppe der Lehrkräfte und ist als Mitglied gesetzt. Er ist Vorsitzender und wird im Verhinderungsfall bzw. bei Krankheit vom Konrektor vertreten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Schulleiters den Ausschlag. | Hat der Schulvorstand weitere Mitglieder? Weitere Personen können als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht vom Schulvorstand berufen werden. Dies kann auch zu einzelnen Tagesordnungspunkten geschehen, z.B. fachkundige Gäste. | Wie wirkt der Schulträger mit? Er wird zu allen Sitzungen eingeladen, erhält alle Sitzungsunterlagen und kann mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen. | Wie wird der Schulvorstand gewählt? Die Wahlen erfolgen nach den demokratischen Grundsätzen der Persönlichkeitswahl in den jeweiligen Gremien der Schüler- und Elternvertretung sowie für die Lehrkräfte in der Gesamtkonferenz. Die Mitgliedschaft im Schulelternrat oder Schülerrat ist nicht Voraussetzung für die Wahl in den Schulvorstand . Lehrkräfte und Elternvertreter werden für zwei Jahre, die Schülervertreter für ein Jahr in den Schulvorstand gewählt. Die Art und Weise der Stellvertretung kann von den Gremien selbst bestimmt werden (personengebunden oder nach einer bestimmten Reihenfolge). | Wie häufig tagt der Schulvorstand und wann ist er beschlussfähig? Der Schulleiter beruft den Schulvorstand ein, die Beratungsfrequenz ist abhängig von den anstehenden Beratungen und Entscheidungen. Er ist beschlussfähig, wenn zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Die Beschlussfähigkeit ist nicht abhängig von ein bestimmten Anzahl der anwesenden Mitglieder. Der Vorstand kann sich auf eine Verlegung der Sitzung verständigen. Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich. Der Schulvorstand kann sich erforderlichenfalls eine Geschäftsordnung geben | Was bedeutet Rechenschaftslegung im Schulvorstand? Der Schulleiter muss dem Vorstand über die Verwendung der zugewiesenen Haushaltsmittel Rechenschaft ablegen. Der Vorstand kann eine Entlastung versagen | Womit sollte sich der Schulvorstand der Realschule Ganderkesee zunächst beschäftigen? Nach den schulinternen Lehrerfortbildungen liegen konkrete Arbeitsmaterialien vor, so dass jetzt die Schwerpunke eines Schulprogramms entwickelt werden können. Darüber hinaus können Grundsätze der jährlichen Überprüfung der schulischen Arbeit beraten und festgelegt werden. Mai 2007 |
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