Werbung

Advertisement
Hilfe gesucht
Schulelternrat der
Realschule Ganderkese

Bernd Peters (Vors.)
Bernhard Hasler
Ilse Petersen
Ganderkesee, Oö.November 2007

An alle Eltern und Erziehungsberechtigten

Dringend Hilfe für den Förderverein und die Cafeteria unserer Realschule gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf unserer letzten Schulelternratssitzung am 04.10.07 baten sowohl Frau Lotze-Scherb vom Förderverein, als auch Frau Liss von der Cafeteria darum, Werbung für ihre Einrichtungen zu machen.
Wir vom Schulelternrat nehmen dieses zum Thema um für diese beide wichtigen Institutionen unserer Schule zu werben.
Der Förderverein besteht zur Zeit aus 40 Mitgliedern. Bei ca. 500 Schülern sind 40 Mitglieder sehr wenig. Der Förderverein benötigt einen neuen Vorstand, bestehend aus einem 1. und 2. Vorsitzenden sowie einem Kassenprüfer.
Bei einem Jahresbeitrag von € 12,50 müsste es doch machbar sein, dass sich weitere
Mitglieder finden.
Von den Mitgliedsbeiträgen und eventuellen Spenden werden Schulprpjekte und bedürftige Schüler unterstützt.
Eine Mitgliedschaft im Förderverein nützt allen Kindern an unserer Realschule.

Genauso verhält es sich mit der Mitarbeit in der Cafeteria.
Die Cafeteria in der Realschule benötigt dringend Hilfe für den Vormittag. Frau Liss warb um interessierte Personen. Dieses können sowohl Väter und Mütter als auch Großeltern und Onkel und Tanten usw. sein, die mithelfen ein gesundes und leckeres Frühstück für unsere Kinder zuzubereiten.
Der maximale Zeitaufwand beträgt pro Vormittag an dem man helfen möchte, 2-3 Stunden.
Für nähere Einzelheiten stehen für die Cafeteria Frau Jutta Liss, Tel.: 04222/8560, und Frau Astrid Krause, Tel.: 794757, gerne zur Verfügung.
Für Fragen den Förderverein betreffend, sprechen Sie bitte mit Frau Jutta Lotze-Scherb, Tel.: 04222/920464.

Für den Vorstand des Schulelternrates der Realschule Ganderkesee
Ilse Petersen 
 
Geschäftsordnung des Schulelternrates
Geschäftsordnung des Schulelternrates der Realschule Ganderkesee
gemäß Niedersächsischem Schulgesetz
1. Aufgaben des Schulelternrates (SER) 
Aufgabe des SER ist es, die gesamte Elternschaft gegenüber der Schule zu vertreten und bei der Gestaltung des schulischen Lebens mitzuwirken. Die SER-Mitglieder arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie führen ihr Amt in eigener Verantwortung und unparteiisch zum Wohle der Schüler und Erziehungsberechtigten aus. Der SER nimmt Aufgaben nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) wahr. Einzelheiten hierzu regelt diese Geschäftsordnung.
2. Zusammensetzung des Schulelternrates
2.1. Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den SER. Beide sind stimmberechtigt, d. h. bei Beschlussfassungen im SER haben sie jeweils eine Stimme. Vertritt ein Mitglied des SER mehrere Klasseneltern-schaften, so hat er/sie eine entsprechende Anzahl von Stimmen. Eine Übertragung von Stimmen bei Nichtanwesenheit ist nicht zulässig.
2.2. Besuchen mindestens 10 ausländische Schüler/innen die Schule und gehört keiner der Erziehungsberechtigten dieser Schüler/innen dem SER an, so können die Erziehungsberechtigten dieser ausländischen Schüler/innen ein zusätzliches Mitglied und einen Stellvertreter in den SER wählen.
2.3. Der SER wählt für 2 Schuljahre
  • a. aus seiner Mitte die Elternratsvorsitzende/den Elternratsvorsitzenden und eine/einen Stellvertreterin/Stellvertreter.
  • b. bei Bedarf aus seiner Mitte einen/eine Beisitzer/Beisitzerin, der/die die Elternratsvorsitzende/den Elternratsvorsitzenden und die/den Stellvertreterin/Stellvertreter unterstützt.
  • c. aus seiner Mitte die Vertreterinnen/Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen/Stellvertretern in der Gesamtkonferenz.
  • d. aus seiner Mitte eine/einen Vertreterin/Vertreter und eine/einen Stellvertreterin/ Stellvertretern für den Gemeindeelternrat.
  • e. aus seiner Mitte zwei Delegierte für die Wahl des Kreiselternrats.
  • f. aus allen Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der Schule die Vertreterinnen/Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertrete-rinnen/Stellvertretern für die Fachkonferenzen. Es ist eine Listenwahl. Die Aufstellung der Liste erfolgt durch den Elternratsvorsitzenden aufgrund von Meldungen bzw. Vorschlag durch die Klasseneltern-vertreter.
  • g. aus allen Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der Schule die Vertreterinnen/Vertreter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter für den Schulvorstand gem. §38b Abs. 6 NSchG.
    - Die Kandidaten/innen müssen Ihre Kandidatur schriftlich beim SER-Vorstand einreichen.
    - Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim.
    - Den Mitgliedern des SER stehen so viele Stimmen zu, wie Mitglieder und deren Stellvertreter/innen zu wählen sind. Dabei ist Stimmenkumulierung in einem engen Rahmen zulässig. Jede/r Wahlberechtigte kann einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen geben.
    - Insgesamt darf die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten werden, da dies zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt..
    - Gewählt wird in Wahlgängen nach der einfachen Mehrheit der Stimmen, bis die benötigte Anzahl an Mitgliedern für den Schulvorstand und deren Stellvertreter/innen erreicht ist.
    - Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den stimmgleichen Kandidaten/innen.
    - Die Stellvertreter/innen rücken gemäß ihrer Wahlergebnisse nach.
3. Ausschüsse
Der SER kann Ausschüsse bilden. Ausschüsse bearbeiten ein zugewiesenes Aufgabengebiet und bestehen i. d. R. aus 3 Mitgliedern des SER; Außenstehende können beratend hinzugezogen werden. Jeder Ausschuss bestimmt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, die/der regelmäßig dem SER berichtet. Der SER-Vorstand ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.
4. Vorstand
4.1. Der SER-Vorstand besteht aus
  • der/dem SER-Vorsitzenden,
  • der/dem Stellvertreterin/Stellvertreter
  • den Vorsitzenden aller Ausschüsse und
  • dem Beisitzer/der Beisitzerin.
4.2. Der SER-Vorstand
  • koordiniert die Arbeit des SER und der Ausschüsse,
  • bereitet die Sitzungen des SER vor und
  • stellt die Tagesordnung der SER-Sitzungen auf.
4.3. Die/der SER-Vorsitzende
  • leitet die Sitzungen und Veranstaltungen des SER und lädt dazu fristgerecht ein.
  • vertritt den SER. Ihr/Ihm obliegt es, Auskünfte über Beschlüsse des SER zu geben. Er kann diese Befugnis im Einzelfall auf ein Mitglied des Vorstandes übertragen.
  • führt die Beschlüsse des SER aus.
  • führt den Schriftverkehr und pflegt den Kontakt zwischen SER, Schulvorstand/-leitung und Schülervertretung.
  • überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Geschäftsordnung.
  • wird im Verhinderungsfalle durch seine/n Stellvertreter/in vertreten.
5. Sitzungen
  • Die Sitzungen des SER sind nicht öffentlich.
  • Der SER ist in der Regel viermal im Jahr unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung mindestens 10 Tage vorher schriftlich einzuladen.
  • Der Vorsitzende muss den Schulelternrat einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt.
  • In begründeten Fällen kann der Vorsitzende den SER formlos und ohne Einhaltung der Frist einberufen, jedoch nicht zum Zwecke von Wahlen.
  • An den Sitzungen des SER soll der Schulleiter oder dessen Stellvertreter teilnehmen. Weitere Lehrer, Vertreter der Schulaufsichtsbehörde oder Schülervertreter können ebenfalls eingeladen werden.
6. Beschlussfassungen und Wahlen
6.1. Der SER ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit stellt der Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung fest. Bei Beschlussunfähigkeit kann in der nächsten Sitzung über den Gegenstand der Abstimmung auch dann beschlossen werden, wenn die Beschlussfähigkeit wieder nicht gegeben ist. Hierauf muss in der Einladung zur nächsten Sitzung deutlich hingewiesen werden.
6.2. Beschlussfassungen/Abstimmungen sind offen, auf Verlangen eines der anwesenden Stimmberechtigten jedoch geheim durchzuführen.
6.3. Beschlüsse des SER werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreibt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
6.4. In begründeten Ausnahmefällen können Beschlüsse durch den SER-Vorstand von den SER-Mitgliedern auch schriftlich ohne Sitzung und/oder gesonderte Beratung eingeholt werden. Der SER-Vorstand hat den Vorgang zu protokollieren.
6.5. Wahlen erfolgen i. d. R. schriftlich und geheim. Wenn kein SER-Mitglied widerspricht, kann auch offen gewählt werden, sofern es diese Geschäftsordnung zulässt.
6.6. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nur auf schriftlichen Antrag und mit zwei Drittel Mehrheit der gesamten Mitglieder des SER zulässig.
7. Protokoll
  • Über jede Sitzung des SER wird eine Niederschrift angefertigt Das Protokoll gibt den wesentlichen Verlauf der Sitzungen wieder.
  • Die Protokollführung wird vor jeder Sitzung festgelegt.
  • Das Protokoll enthält Auskunft über Ort, Beginn und Ende der Sitzung, Tagesordnung, Beschlussfassungen mit Stimmenanzahl. Die Anwesenheitsliste mit Eintragung der Erschienenen mit Feststellung der Beschlussfähigkeit muss beigefügt werden.
  • Das Protokoll ist vom Protokollführer ist zu unterzeichnen und dem SER-Vorsitzenden innerhalb von 4 Wochen zu übersenden.
  • Das Protokoll wird vom SER-Vorsitzenden an die SER-Mitglieder und die Schulleitung verteilt und auf der nächsten SER-Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die vorliegende Fassung ist vom SER der Realschule Ganderkesee am 04.10.2007 beschlossen worden und tritt mit gleichem Datum in Kraft. 
Ganderkesee, den 04.10.2007
SER-Vorsitzender: Bernd Peters
Stellvertreterin: Ilse Petersen
Beisitzer: Bernhard Hasler