Satzung

Vollständige Satzung

Auszüge aus der Satzung

Mitglied kann werden:
Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person werden, die nicht Schüler der Haupt- oder Realschule ist, oder eine juristische Person ist und sich zur Zahlung des Mitgliedsbetrag schriftlich verpflichtet.

Die Mitgliedschaft kann beendet werden:
Die Mitgliedschaft ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich kündbar.
Die Mitgliedschaft von Schülereltern endet nicht automatisch, wenn das Kind die Schule verlässt.

Ach ja, das liebe Geld:
Der jährliche Mindestbeitrag beläuft sich auf 12,50 Euro. Der Beitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben:
so wenden Sie sich bitte an Frau Else Löw oder Frau Astrid Krause.