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Auszüge aus der Satzung
Mitglied kann werden: Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person werden, die nicht Schüler der Haupt- oder Realschule ist, oder eine juristische Person ist und sich zur Zahlung des Mitgliedsbetrag schriftlich verpflichtet.
Die Mitgliedschaft kann beendet werden: Die Mitgliedschaft ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich kündbar. Die Mitgliedschaft von Schülereltern endet nicht automatisch, wenn das Kind die Schule verlässt.
Ach ja, das liebe Geld: Der jährliche Mindestbeitrag beläuft sich auf 12,50 Euro. Der Beitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben: so wenden Sie sich bitte an Frau Else Löw oder Frau Astrid Krause.
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