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Elterninfo Betriebsprkatikum Kl. 8 HS

Termin: 22. November bis zum 26.November 2010
Personalbogen

Sehr geehrte Eltern!
Sehr geehrte Praktikumsbetreuer/in,

an unserer Schule haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in Klasse 8 ein einwöchiges Betriebspraktikum zu absolvieren. Im Folgenden möchten wir Ihnen die für Sie wichtigen Informationen zur Durchführung und zum Ablauf übermitteln:
  1. Statt in der Schule arbeiten die Schüler/innen im selbst ausgesuchten Praktikumsbetrieb mit. Praktikumsbetriebe werden so ausgewählt, dass sie für Schüler/innen vom Wohnsitz oder von der Schule aus zumutbar erreichbar sind und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann.
  2. Anträge auf Schulfahrtenkostenerstattung können von der Schule ausgegeben und nach Bestätigung durch die Praktikumsstelle eingereicht werden (Erstattung nur bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln – Ausnahme: Kostenerstattung bei Beförderung mit dem PKW möglich, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen bzw. Schulweg- und Wartezeiten regelmäßig unzumutbar überschritten werden – muss auf dem Antrag begründet werden).
  3. Eine Vor- und Nachbereitung des Praktikums wird im Wirtschaftsunterricht durchgeführt. Die während des Praktikums zu leistenden Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben werden hier besprochen. Ebenso werden die Schüler/innen über ihre Pflichten und Rechte im Betrieb belehrt.
  4. Die Ergebnisse werden in einer Praktikumsmappe von jedem/jeder Schüler/in zusammengestellt und stehen auch den Betrieben zur Verfügung.
  5. Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Für eine Befreiung oder Beurlaubung während der Zeit des Praktikums ist grundsätzlich die Schule zuständig. Bei Krankheit sind umgehend der Betrieb und die Schule in Kenntnis zu setzen.
  6. Grundsätzlich unterliegen die Schüler/innen während des Betriebspraktikums der Betriebsordnung. Die betriebliche Aufsichtspflicht übernimmt ein vom Betrieb benannter Betreuer.
  7. Die Arbeitszeit orientiert sich an der Arbeitszeit des Betriebes. Sie soll bis zu sieben Stunden täglich und darf maximal 35 Stunden in der Woche betragen.
  8. Schulisch betreut wird das Praktikum vom Fach- oder Klassenlehrer, der die Schüler/innen in jedem Betrieb nach Möglichkeit zweimal besucht. Bei Problemen oder besonderen Vorkommnissen soll jedoch der Betreuungslehrer umgehend benachrichtigt werden.
  9. Das Praktikum wird ohne Bezahlung abgeleistet.
  10. Alle Schüler/innen und Schüler genießen während des Praktikums umfangreichen Versicherungsschutz. Sie unterliegen wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung und sind durch den kommunalen Schulträger haftpflichtversichert.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Fachlehrer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

        Hettwer
-Konrektorin und AW Fachbereichsleiterin-