Schon gesehen?
Nächster Termin
Werbung
Elterninfo Betriebsprkatikum Kl. 8 HS
Personalbogen
Sehr geehrte Eltern!
Sehr geehrte Praktikumsbetreuer/in,
an unserer Schule haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in Klasse 8 ein einwöchiges Betriebspraktikum zu absolvieren. Im Folgenden möchten wir Ihnen die für Sie wichtigen Informationen zur Durchführung und zum Ablauf übermitteln:
- Statt in der Schule arbeiten die Schüler/innen im selbst ausgesuchten Praktikumsbetrieb mit. Praktikumsbetriebe werden so ausgewählt, dass sie für Schüler/innen vom Wohnsitz oder von der Schule aus zumutbar erreichbar sind und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann.
- Anträge auf Schulfahrtenkostenerstattung können von der Schule ausgegeben und nach Bestätigung durch die Praktikumsstelle eingereicht werden (Erstattung nur bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln – Ausnahme: Kostenerstattung bei Beförderung mit dem PKW möglich, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen bzw. Schulweg- und Wartezeiten regelmäßig unzumutbar überschritten werden – muss auf dem Antrag begründet werden).
- Eine Vor- und Nachbereitung des Praktikums wird im Wirtschaftsunterricht durchgeführt. Die während des Praktikums zu leistenden Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben werden hier besprochen. Ebenso werden die Schüler/innen über ihre Pflichten und Rechte im Betrieb belehrt.
- Die Ergebnisse werden in einer Praktikumsmappe von jedem/jeder Schüler/in zusammengestellt und stehen auch den Betrieben zur Verfügung.
- Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Für eine Befreiung oder Beurlaubung während der Zeit des Praktikums ist grundsätzlich die Schule zuständig. Bei Krankheit sind umgehend der Betrieb und die Schule in Kenntnis zu setzen.
- Grundsätzlich unterliegen die Schüler/innen während des Betriebspraktikums der Betriebsordnung. Die betriebliche Aufsichtspflicht übernimmt ein vom Betrieb benannter Betreuer.
- Die Arbeitszeit orientiert sich an der Arbeitszeit des Betriebes. Sie soll bis zu sieben Stunden täglich und darf maximal 35 Stunden in der Woche betragen.
- Schulisch betreut wird das Praktikum vom Fach- oder Klassenlehrer, der die Schüler/innen in jedem Betrieb nach Möglichkeit zweimal besucht. Bei Problemen oder besonderen Vorkommnissen soll jedoch der Betreuungslehrer umgehend benachrichtigt werden.
- Das Praktikum wird ohne Bezahlung abgeleistet.
- Alle Schüler/innen und Schüler genießen während des Praktikums umfangreichen Versicherungsschutz. Sie unterliegen wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung und sind durch den kommunalen Schulträger haftpflichtversichert.
Mit freundlichen Grüßen
Hettwer
-Konrektorin und AW Fachbereichsleiterin-
